Liebe Aussteller,
Diese Veranstaltungen unterliegen der derzeitig gültigen Tierschutzhundeverordnung vom 01.01.2022.
Zwar sind unsere Rassen nicht explizit von sogenannten „Qualzuchtmerkmalen“ betroffen, allerdings kann eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung eines Fachtierarztes zur Vorlage beim Veranstalter verlangt werden. Schauen Sie deshalb bitte regelmäßig auf unsere Homepage, um sich über kurzfristige Änderungen oder Vorgaben zu informieren.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre LG Baden-Württemberg